Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Lens Adventures
Stand: 04.09.2024
Lens Adventures
Jannik Schulz
Venloer Straße 337
50823 Köln
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details der Beauftragung zwischen Lens Adventures (nachfolgend: Lens Adventures) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Kunde). Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. Lens Adventures ist eine auf Live- & Videoproduktion spezialisierte Agentur. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrages ist.
§ 1 Angebot
Die vereinbarten Anforderungen und der Umfang des Projektes richten sich nach dem konkreten Angebot, welches dem Vertrag beiliegt. Entsprechend dem im Angebot definierten Auftrag findet die Produktion statt. Bei Annahme des Angebots (eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgegeben) ist der Kunde dazu verpflichtet, 30% der vereinbarten Vergütung bis 3 Wochen vor Produktionsbeginn an Lens Adventures zu zahlen. Dies dient der Abdeckung von in der Vorproduktion entstandenen Kosten (z.B. Anfahrtkosten, Equipmentmiete, etc.). Ist der Vertragsschluss weniger als 3 Wochen vor Produktionsbeginn zustande gekommen, wird eine individuelle Frist durch Lens Adventures gesetzt.
§ 2 Spesen, Reisekosten, Unterkünfte (falls im Angebot nicht berechnet)
Neben der durch das in § 1 in Bezug genommene Angebot hat der Auftraggeber Lens Adventures bis zu einer Höhe von 1.000 Euro die nachgewiesenen Auslagen bzw. Spesen zu ersetzen. Bei einer Anreise mit dem PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,65€ pro Kilometer.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Lens Adventures und dem Kunden zustande. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Je nach vertraglicher Vereinbarung bestehen Mitwirkungspflichten des Kunden. Darunter fallen die Teilnahme an regelmäßigen Meetings oder Updates (falls vereinbart), sowie die Bereitstellung von Materialien und Informationen. Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Lens Adventures daher vereinbarte Termine und Fristen nicht einhalten, so verlängern sich die Termine und Fristen mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
§ 4 Haftung für Inhalte
(1) Inhalte, Aussagen und Informationen, die der Kunde für das Projekt liefert, werden von Lens Adventures nicht auf rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Aussagen und Informationen rechtlich beanstandungsfrei sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf markenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Im Zweifel sollte der Kunde rechtlichen Rat einholen.
(2) Die Haftbarkeit einzelner Mitarbeiter von Lens Adventures beschränkt sich auf direkte Schäden. Lens Adventures haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere dem Verlust von Profit oder Daten. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für solche Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.
§ 5 Mehraufwand
Die im Angebot festgelegten Kosten decken nur den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehrleistungen, die der Kunde fordert, kann Lens Adventures zu den branchenüblichen Stundensätzen (ca. 85€) abrechnen. Lens Adventures wird den Kunden zuvor darauf hinweisen, wenn der Kunde Leistungen fordert, die nicht von dem Vertrag abgedeckt sind, bzw. gesonderte Kosten entstehen. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Insbesondere gilt dies für Korrekturschleifen. Pro Video bietet Lens Adventures eine Korrekturschleife in angemessenem Rahmen an. Etwaige Änderungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Abgabe des Projekts in Anspruch genommen werden, andernfalls verfällt das Angebot.
§ 6 Ausfallsentschädigung
(1) Wird der Projektumfang vom Kunden nach Auftragserteilung eingeschränkt oder gar abgesagt, so behält sich Lens Adventures eine Entschädigung in folgendem Rahmen vor:
100%: Bereits erbrachte Leistungen und dadurch bereits entstandene Kosten, sowie Ausfallkosten (z.B. Preproduktion, Konzeption, Equipmentverleih)
70%: Postproduktionstage
§ 7 Änderungen des Vertragsgegenstandes
Der Kunde ist berechtigt, bis zur Abnahme zumutbare Änderungen zu verlangen. Lens Adventures wird solche Änderungen zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen realisieren, die den in diesem Vertrag kalkulierten Konditionen entsprechen. Die vereinbarten Fristen verlängern sich zugunsten von Lens Adventures in entsprechendem Umfang, wenn die vereinbarte Änderung Verzögerungen verursacht, die nicht anders abgefangen werden können.
§ 8 Termine und Fristen
Verbindliche Termine und Fristen sind nur gültig, wenn diese im Angebot oder in einem dafür ausgewiesenen Dokument benannt sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Termine und Fristen.
§ 9 Abnahme
Mit Abschluss der Produktionsphase ist der Kunde verpflichtet, das Projekt im Sinne der werkvertraglichen Regelungen abzunehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht unbillig verweigern.
§ 10 Zahlung
(1) Wenn sich die Fertigstellung des Projektes um mehr als 2 Wochen vom ursprünglich genannten Fertigstellungsdatum aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verzögert (siehe § 3), so darf Lens Adventures die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen berechnen.
(2) Der Kunde hat die Zahlungen gemäß der in der Rechnung genannten Termine vorzunehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nicht anders deklariert.
(4) Lens Adventures behält sich das Recht vor, vereinbarte Anzahlungen in Rechnung zu stellen.
§ 11 Vertraulichkeit, Speicherung der Daten
(1) Lens Adventures verpflichtet sich, über alle Informationen, die der Kunde Lens Adventures im Rahmen dieses Vertrages zugänglich macht, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die vom Kunden bereitgestellten und über den Verlauf anfallenden projektbezogenen Daten werden auf einer unternehmenseigenen OneDrive Cloud gespeichert und gesichert. Freigaben auf die Inhalte werden per Link an den Kunden gesendet. Sollte der Kunde eine Speicherung spezieller Daten explizit nicht auf der OneDrive Cloud wünschen, so ist dies im Voraus schriftlich mitzuteilen.
§ 12 Nennung des Projekts und des Kunden als Referenz
(1) Der Kunde räumt Lens Adventures das Recht ein, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenzen zu nutzen. Zu den Zeichen gehört auch das finalisierte und vom Kunden akzeptierte Projekt.
(2) Lens Adventures ist berechtigt, die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf Lens Adventures die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken auf der Website von Lens Adventures, auf anderen Websites, Social Media, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der Kunde räumt Lens Adventures das Recht ein, das Projekt in einem öffentlichen Portfolio zu präsentieren. Der Kunde kann sich jedoch vorbehalten, für einen begrenzten und schriftlich vereinbarten Zeitraum spezifische Informationen und eine offizielle Präsentation des Projekts seitens Lens Adventures zurückzuhalten. In diesem Falle soll der Kunde aktiv daran mitwirken, Lens Adventures zu ermöglichen, einen akzeptablen öffentlichen Einblick zu Werbezwecken für Lens Adventures in das Projekt geben zu können.
(4) Der Kunde räumt Lens Adventures dieses Recht unentgeltlich ein.
(5) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Liquidation, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.
(6) Die Nutzung der Zeichen kann bei entsprechender Vereinbarung oder grundsätzlich darüber hinaus auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(7) Darüber hinaus gelten die vorangehenden Absätze (1)-(6) auch für zukünftige Zusammenschlüsse, in denen die Gesellschafter von Lens Adventures beteiligt sind.
§ 13 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde erhält neben Lens Adventures das exklusive und lizenzfreie Recht, das Projektresultat für kommerzielle und werbliche Zwecke überall auf der Welt (falls nicht anders im Angebot definiert), auch in angepasster Form, zu nutzen und an Unternehmen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe weiterzugeben.
(2) Diese Rechtseinräumung erfolgt auf unbestimmte Zeit, jedoch nicht exklusiv. Lens Adventures behält sich ebenfalls das Recht vor, das Projektresultat für Eigenwerbung und Eigenpromotion auf allen gängigen Medienplattformen zu nutzen.
(3) Etwaige Rechte Dritter, die durch den Kunden einzuholen sind (z.B. Rechte an Musik, Bildern, Texten), müssen durch den Kunden ordnungsgemäß erworben werden. Der Kunde stellt Lens Adventures in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1) Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Pflichten ist der Geschäftssitz von Lens Adventures.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 04.09.2024
Lens Adventures
Jannik Schulz
Venloer Straße 337
50823 Köln
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details der Beauftragung zwischen Lens Adventures (nachfolgend: Lens Adventures) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Kunde). Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. Lens Adventures ist eine auf Live- & Videoproduktion spezialisierte Agentur. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrages ist.
§ 1 Angebot
Die vereinbarten Anforderungen und der Umfang des Projektes richten sich nach dem konkreten Angebot, welches dem Vertrag beiliegt. Entsprechend dem im Angebot definierten Auftrag findet die Produktion statt. Bei Annahme des Angebots (eine bestimmte Form ist grundsätzlich nicht vorgegeben) ist der Kunde dazu verpflichtet, 30% der vereinbarten Vergütung bis 3 Wochen vor Produktionsbeginn an Lens Adventures zu zahlen. Dies dient der Abdeckung von in der Vorproduktion entstandenen Kosten (z.B. Anfahrtkosten, Equipmentmiete, etc.). Ist der Vertragsschluss weniger als 3 Wochen vor Produktionsbeginn zustande gekommen, wird eine individuelle Frist durch Lens Adventures gesetzt.
§ 2 Spesen, Reisekosten, Unterkünfte (falls im Angebot nicht berechnet)
Neben der durch das in § 1 in Bezug genommene Angebot hat der Auftraggeber Lens Adventures bis zu einer Höhe von 1.000 Euro die nachgewiesenen Auslagen bzw. Spesen zu ersetzen. Bei einer Anreise mit dem PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,65€ pro Kilometer.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Lens Adventures und dem Kunden zustande. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Details der Beauftragung zwischen Lens Adventures (nachfolgend: Lens Adventures) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Kunde). Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. Lens Adventures ist eine auf Live- & Videoproduktion spezialisierte Agentur. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, das Bestandteil des Vertrages ist.
Je nach vertraglicher Vereinbarung bestehen Mitwirkungspflichten des Kunden. Darunter fallen die Teilnahme an regelmäßigen Meetings oder Updates (falls vereinbart), sowie die Bereitstellung von Materialien und Informationen. Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann Lens Adventures daher vereinbarte Termine und Fristen nicht einhalten, so verlängern sich die Termine und Fristen mindestens um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
(1) Inhalte, Aussagen und Informationen, die der Kunde für das Projekt liefert, werden von Lens Adventures nicht auf rechtliche Unbedenklichkeit überprüft. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass alle von ihm gelieferten Inhalte, Aussagen und Informationen rechtlich beanstandungsfrei sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf markenrechtliche, urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Im Zweifel sollte der Kunde rechtlichen Rat einholen.
(2) Die Haftbarkeit einzelner Mitarbeiter von Lens Adventures beschränkt sich auf direkte Schäden. Lens Adventures haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere dem Verlust von Profit oder Daten. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für solche Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren.
Die im Angebot festgelegten Kosten decken nur den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehrleistungen, die der Kunde fordert, kann Lens Adventures zu den branchenüblichen Stundensätzen (ca. 85€) abrechnen. Lens Adventures wird den Kunden zuvor darauf hinweisen, wenn der Kunde Leistungen fordert, die nicht von dem Vertrag abgedeckt sind, bzw. gesonderte Kosten entstehen. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Insbesondere gilt dies für Korrekturschleifen. Pro Video bietet Lens Adventures eine Korrekturschleife in angemessenem Rahmen an. Etwaige Änderungen müssen bis spätestens 2 Wochen nach Abgabe des Projekts in Anspruch genommen werden, andernfalls verfällt das Angebot.
§ 6 Ausfallsentschädigung
(1) Wird der Projektumfang vom Kunden nach Auftragserteilung eingeschränkt oder gar abgesagt, so behält sich Lens Adventures eine Entschädigung in folgendem Rahmen vor:
100%: Bereits erbrachte Leistungen und dadurch bereits entstandene Kosten, sowie Ausfallkosten (z.B. Preproduktion, Konzeption, Equipmentverleih)
70%: Postproduktionstage
§ 7 Änderungen des Vertragsgegenstandes
Der Kunde ist berechtigt, bis zur Abnahme zumutbare Änderungen zu verlangen. Lens Adventures wird solche Änderungen zu den Konditionen und innerhalb solcher Fristen realisieren, die den in diesem Vertrag kalkulierten Konditionen entsprechen. Die vereinbarten Fristen verlängern sich zugunsten von Lens Adventures in entsprechendem Umfang, wenn die vereinbarte Änderung Verzögerungen verursacht, die nicht anders abgefangen werden können.
§ 8 Termine und Fristen
Verbindliche Termine und Fristen sind nur gültig, wenn diese im Angebot oder in einem dafür ausgewiesenen Dokument benannt sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Termine und Fristen.
§ 9 Abnahme
Mit Abschluss der Produktionsphase ist der Kunde verpflichtet, das Projekt im Sinne der werkvertraglichen Regelungen abzunehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht unbillig verweigern.
§ 10 Zahlung
(1) Wenn sich die Fertigstellung des Projektes um mehr als 2 Wochen vom ursprünglich genannten Fertigstellungsdatum aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verzögert (siehe § 3), so darf Lens Adventures die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen berechnen.
(2) Der Kunde hat die Zahlungen gemäß der in der Rechnung genannten Termine vorzunehmen.
(3) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nicht anders deklariert.
(4) Lens Adventures behält sich das Recht vor, vereinbarte Anzahlungen in Rechnung zu stellen.
§ 11 Vertraulichkeit, Speicherung der Daten
(1) Lens Adventures verpflichtet sich, über alle Informationen, die der Kunde Lens Adventures im Rahmen dieses Vertrages zugänglich macht, Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die vom Kunden bereitgestellten und über den Verlauf anfallenden projektbezogenen Daten werden auf einer unternehmenseigenen OneDrive Cloud gespeichert und gesichert. Freigaben auf die Inhalte werden per Link an den Kunden gesendet. Sollte der Kunde eine Speicherung spezieller Daten explizit nicht auf der OneDrive Cloud wünschen, so ist dies im Voraus schriftlich mitzuteilen.
§ 12 Nennung des Projekts und des Kunden als Referenz
(1) Der Kunde räumt Lens Adventures das Recht ein, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenzen zu nutzen. Zu den Zeichen gehört auch das finalisierte und vom Kunden akzeptierte Projekt.
(2) Lens Adventures ist berechtigt, die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf Lens Adventures die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken auf der Website von Lens Adventures, auf anderen Websites, Social Media, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der Kunde räumt Lens Adventures das Recht ein, das Projekt in einem öffentlichen Portfolio zu präsentieren. Der Kunde kann sich jedoch vorbehalten, für einen begrenzten und schriftlich vereinbarten Zeitraum spezifische Informationen und eine offizielle Präsentation des Projekts seitens Lens Adventures zurückzuhalten. In diesem Falle soll der Kunde aktiv daran mitwirken, Lens Adventures zu ermöglichen, einen akzeptablen öffentlichen Einblick zu Werbezwecken für Lens Adventures in das Projekt geben zu können.
(4) Der Kunde räumt Lens Adventures dieses Recht unentgeltlich ein.
(5) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Liquidation, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.
(6) Die Nutzung der Zeichen kann bei entsprechender Vereinbarung oder grundsätzlich darüber hinaus auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
(7) Darüber hinaus gelten die vorangehenden Absätze (1)-(6) auch für zukünftige Zusammenschlüsse, in denen die Gesellschafter von Lens Adventures beteiligt sind.
§ 13 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde erhält neben Lens Adventures das exklusive und lizenzfreie Recht, das Projektresultat für kommerzielle und werbliche Zwecke überall auf der Welt (falls nicht anders im Angebot definiert), auch in angepasster Form, zu nutzen und an Unternehmen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe weiterzugeben.
(2) Diese Rechtseinräumung erfolgt auf unbestimmte Zeit, jedoch nicht exklusiv. Lens Adventures behält sich ebenfalls das Recht vor, das Projektresultat für Eigenwerbung und Eigenpromotion auf allen gängigen Medienplattformen zu nutzen.
(3) Etwaige Rechte Dritter, die durch den Kunden einzuholen sind (z.B. Rechte an Musik, Bildern, Texten), müssen durch den Kunden ordnungsgemäß erworben werden. Der Kunde stellt Lens Adventures in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1) Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag resultierenden Pflichten ist der Geschäftssitz von Lens Adventures.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.